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Sondervotum der FDP-Fraktion zum Abschlussbericht

Der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss 5/1, Heinz Untermann, hat heute ein Sondervotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschuss 5/1 vorgelegt. "Die FDP-Fraktion stimmt im Wesentlichen mit den ermittelten Tatsachen und den Schlussfolgerungen des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses 5/1 überein", sagte Untermann. "Für die Liberalen bleiben aber auch nach Beendigung des Untersuchungsausschusses noch Fragen offen. Insbesondere die Überfälle in Arnstadt und Eisenach, sowie die Geschehnisse am 4. November 2011 in Eisenach konnte der Untersuchungsausschuss mangels Zeit nicht mehr im notwendigen Umfang untersuchen. Dem Thüringer Landtag obliegt auch weiterhin die uneingeschränkte Aufarbeitungspflicht", sagte Untermann.





Kritisch äußerte sich Untermann zum Beschluss der Mehrheit im Untersuchungsausschuss eine Vielzahl von Namen im Abschlussbericht zu anonymisieren. Durch die Vielzahl von Anonymisierungen werde nach Auffassung der FDP die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Abschlussberichtes beeinflusst. "Namen von Personen, die in der (öffentlichen wie privaten) Berichterstattung genannt wurden und auch weiterhin genannt werden, lassen sich nicht mehr schnell und eindeutig aufgeführten Initialen im Abschlussbericht zuordnen", stellt der FDP-Vertreter im Ausschuss fest. "Die FDP-Fraktion bedauert es, dass CDU und SPD bereits vor Abschluss der Untersuchungsausschüsse 571 und 5/2 Änderungen des Verfassungsgesetzes beschlossen haben. Es bleibe abzuwarten, ob das geänderte Gesetz seine gewünschten Ziele erreicht", so Untermann abschließend.