Corona

FDP KV Unstrut-Hainich-Kreis
Badeweg 7e
99947 Bad Langensalza


Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Büro des Landrates
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen


Offener Brief an den Landrat des Unstrut- Hainich-Kreises


Sehr geehrter Herr Landrat Zanker,

nunmehr trat mit Wirkung zum 29.12.2020 die Allgemeinverfügung vom 28.12.2020 mit erheblichen Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Eine ausführliche Begründung entsprechend dieser Allgemeinverfügung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung im Büro des Landrates einsehbar. In Anbetracht der nunmehr verschärften Grundrechtseinschränkungen empfinden wir diese Form als nicht ausreichend.
Unter Berücksichtigung der anscheinend besonderen pandemischen Situation, stellen sich dem FDP Kreisverband einige Fragen zur Entwicklung der bis zum Herbst 2020 guten Inzidenzwerte im Landkreis. Warum haben sich die Werte seitdem so stark verschlechtert und was hätte man anders oder besser machen können:

a. Inwieweit wird nun eine Reduzierung der Infektionszahlen durch eine nunmehr ganztägige Ausgangsbeschränkungen erwartet? Hat das Gesundheitsamt Kontakte - z.B. zwischen 2 Haushalten - in der Öffentlichkeit bereits als Infektionscluster feststellen können oder gibt es hierzu Feststellungen anderer Gesundheitsämter, auf welche sich bezogen werden kann?

b. Ist dem Bürger und den Kontrollbehörden eigentlich bekannt, dass nicht der Bürger den triftigen Grund zu beweisen hat, sondern der Verstoß ihm nachgewiesen werden muss?

c. Wurde alles Notwendige unternommen, um den Infektionsdruck seit den wieder
ansteigenden Inzidenzwerten nachhaltig zu senken und ist man für den Beginn des
angekündigten Wechselunterrichtes in den Schulen ausreichend vorbereitet? Oder hätten im Landkreis die Schulbusse für die Schülerbeförderung zum Ende der Sommerferien nicht anders organisiert werden müssen? Wären Kapazitätserweiterungen im Sinne von Sonderfahrten durch die Busunternehmen nicht doch notwendig gewesen?

d. Sind nicht auch in den Schulen des Landkreises qualifizierte Schnelltests und im Umgang mit diesen geschultes Personal eine sinnvolle Ergänzung neben Händewaschen und Mundschutz, um Infektketten frühzeitig zu verhindern und / oder zu unterbrechen?

e. Würden geeignete Hygienefilter in den Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden die Hygienemaßnahmen entscheidend verbessern und können so ausgestattete Sportstätten und andere Orte des öffentlichen Lebens den Bürgern ohne Nachteile für den Infektionsschutz zugänglich gemacht werden?

f. Sind die personellen Ressourcen des Landratsamtes und der externen Hilfesteller für die Bescheiderstellung und die Kontaktnachverfolgung seit dem Herbst 2020 ausreichend quantitativ und qualitativ aufgestockt worden? Ist sichergestellt, dass alle notwendigen Informationen die betroffenen Personen auch kreisübergreifend innerhalb der mittleren Inkubationszeit von 5-6 Tagen auf elektronischem und / oder analogem Wege erreichen?

g. Ist die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes im Umgang mit positiv Getesteten und von Kontaktpersonen mit diesen ausreichend? Wird sichergestellt, dass nach Beendigung einer Quarantäne von den betroffenen Personen keine Ansteckungsgefahr ausgeht oder muss diesem Personenkreis mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden?


Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Kreisvorstandes
Dr. Alexander Kappe Uta Hofmann Bastian Boelecke
Kreisvorsitzender stellv. Kreisvorsitzende Beisitzer im Kreisvorstand


30.12.2020 Dr. Alexander Kappe