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Vorratsdatenspeicherung

FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:
Berlin. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, die FDP und die Bürgerrechtspolitik insgesamt. Die große Koalition hat die Grundrechte der Bürger verletzt. Insbesondere die ehemalige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries hat die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht verteidigt. Die SPD hat aus Karlsruhe eine Ohrfeige erhalten.

Unsere Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist dagegen bestätigt worden. Der Staat darf nicht unverhältnismäßig leicht Zugriff auf riesige Datenbestände haben, mit denen Persönlichkeitsprofile ausgerechnet werden können. So werden freie Bürger vom Staat unter einen Generalverdacht gestellt.

Die jetzt erforderliche Diskussion sollte sich aber nicht allein auf eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung der EU-Vorgaben beschränken. Vielmehr muss in Brüssel die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung an sich neu aufgenommen werden. Die von EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigte Prüfung ist eine Chance, über die Legitimation der Vorratsdatenspeicherung und sinnvolle Alternativmethoden neu zu entscheiden."