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Kommunalpolitik
Dirk Bergner
Dirk Bergner

Bergner hält Gesetzentwurf für nicht zustimmungsfähig

Erneut steht in der 118. Plenarsitzung des Thüringer Landtags die Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes auf dem Programm. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion, der nicht im Geringsten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 05. März dieses Jahres zum Bayrischen Abgabengesetz, in dem eine Regelung zur Festsetzungsverjährung für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtssicherheit erklärt wird, widerspiegelt. Enttäuschung darüber signalisiert der Parlamentarische Geschäftsführer und Innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Bergner.

Im Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt es eine nahezu wortgleiche Regelung. Im Beschluss gehe es allein um die Frage, wie lange darf eine Gemeinde oder ein Zweckverband nach Beendigung der Maßnahme vom Bürger einen Beitrag verlangen. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKEN gehe völlig an der Entscheidung vorbei, so Bergner, der auch als ehrenamtlicher Bürgermeister seiner Stadt fungiert. Mit der Aussetzung der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen wird das Problem auch nicht gelöst. "Der Gesetzentwurf ist in dieser Form somit nicht zustimmungsfähig", betonte der Kommunalpolitiker. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bayrischen Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 01. April 2014 eine neue Regelung zu schaffen. Deshalb seien wir gut beraten, ebenfalls möglichst schnell eine rechtskonforme Verjährungsregelung zu finden, so Bergner.

Der Innenminister hat in der ersten Beratung zu dem Gesetzentwurf im April erklärt, dass die Landesregierung bereits intensiv und umfassend die Auswirkung der Entscheidung auf Thüringen prüft und beabsichtigt noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. "Wir nehmen das Innenministerium beim Wort und hoffen, dass uns bald eine Regelung vorgelegt wird und sind uns da sehr sicher, dass wir, wenn es zu einer Enttäuschung kommen sollte, gern bereit sind auch den Finger in die Wunde zu legen, denn wir meinen, dass es hier bald zu einer fundierten und gründlichen Regelung kommen muss", so Bergner abschließend.


Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKEN wurde mit 53 von abgegebenen 73 Stimmen abgelehnt.