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Sozialpolitik
FDP- Kreisvize Jens Zimmer
FDP- Kreisvize Jens Zimmer

Aus der Reihe "Standpunkte": FDP- Kreisvize Jens Zimmer zur Bürgerversicherung


Zitat: "Der entscheidende Punkt muss sein, dass die unsinnige Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung aufgehoben wird."


Dieser Wunsch von der Bundesgesundheitsministerin dürfte nur schwer zu erfüllen sein. Einige Fakten sprechen gegen so einen Schritt. Ist die gesetzliche Krankenversicherung ein solidarfinanziertes System, so halten sich die privaten Krankenversicherungen an ein bewährtes Rücklagensystem. Die Frage bleibt, welches System bei einer Zusammenlegung von Frau Schmidt bevorzugt wird. Man darf davon ausgehen, dass hierbei das Solidarsystem die weitaus höhere Aufmerksamkeit genießen wird, da es bereits klar im SGB beschrieben ist.
In die von den Sozialdemokraten favorisierte Bürgerversicherung sollen dann alle Erwerbstätigen in die Versicherungspflicht einbezogen werden, somit auch Beamte und Selbständige. Zurzeit liegt der Mindestbeitrag in der gesetzlichen KV für freiwillig Versicherte (Selbständige) bei ca. 450,--€. Dies erschwert, vor allem in den ersten Jahren, den Einstieg in die Selbständigkeit. Besonders in den neuen Bundesländern ist dann das Verhältnis zwischen Einkommen und Versicherungspflicht unverhältnismäßig. Kurz: Hohe Beiträge für geringe Leistung.

Weiterhin spricht Frau Schmidt von einer Besorgnis erregenden Entwicklung, dass vor allem alten Menschen, die sich die private Versicherung nicht mehr leisten können, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse versperrt ist. Hierzu ist zu bemerken, dass entscheidende Gesetzesänderungen durch die amtierende Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden.

So wurde im Jahre 2000 eine 10%ige gesetzliche Altersrückstellung vom Monatsbeitrag bei privaten Krankenversicherungen verabschiedet. Handwerklicher Fehler! - Eine Übertragung des Guthabens bei einem Versicherungswechsel ist dabei nicht möglich und wurde von vorn herein ausgeschlossen. Auch ein Wechsel des Versicherten nach dem vollendeten 55. Lebensjahr in die gesetzliche Krankenversicherung wurde durch Frau Schmidt unmöglich gemacht. Allein diese gravierenden Einschnitte führen unweigerlich zu dem von der Bundesministerin angeprangerten Zustand.

Wie die SPD die Bürgerversicherung finanzieren will, lässt Sie offen. Finanzdetails würden im Wahlmanifest der Sozialdemokraten nicht geklärt. Kurz dazu - Augenwischerei.

Abgesehen von den obengenannten Aspekten, bewirkt eine Verabschiedung der Bürgerversicherung den definitiven Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen innerhalb der privaten und gesetzlichen Versicherungsbranche.

Ebenfalls führt eine Bürgerversicherung nicht zu mehr Wettbewerb der Krankenkassen untereinander, da private und gesetzliche Kassen gleiche Leistungen (gesetzlich Verankert) anbieten sollen. Dem Bürger wird ein Pullover gestrickt, der ihm nicht passt.

Fazit: Bei allem Für und Wider, sprechen die aufgeführten Tatbestände gegen eine Bürgerversicherung, da mit ihr die SPD weiter von der sozialen Marktwirtschaft entfernt ist, als sie es wahrhaben möchte.

Jens Zimmer

Hier finden Sie das bessere Konzept: Das liberale Bürgergeld