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Gebietsreform

Leubatal und Vogtländisches Oberland erneut zur Debatte

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion und Kommunalpolitiker Dirk Bergner ist erfreut, dass das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 nun endlich behandelt werden kann. Es bleibt den Kommunen noch gut einen Monat Zeit und das ist nicht viel, um die vorgenommenen Änderungen durchzusetzen zu können. Zusammenschlüsse, die freiwillig zustande kommen, ohne Zwang von oben, könnten funktionieren, so Bergner, denn es funktioniert immer nur, wenn Menschen freiwillig zueinander finden. Allerdings ist er mit dem Gesetzesinhalt nicht ganz zufrieden. Zum einen werden Kommunen in dem Gesetzentwurf genannt, bei denen noch Gesprächsbedarf bestände und zum anderen gibt es Kommunen , bei denen alle Voraussetzungen für eine freiwillige Neugliederung vorliegen, die sich aber überhaupt nicht im Gesetzentwurf wiederfinden, moniert der Kommunalpolitiker. Aus diesem Grunde wurde bereits im Juli im Innenausschuss ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht, um diesen Kommunen eine Chance zu geben, am Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf teilnehmen zu können. Allerdings wurde dieser Änderungsantrag von CDU und SPD abgelehnt und damit auch die Anhörung verhindert, betonte der Liberale.
"Auch die Auflösung der VG Leubatal wollte man nicht noch einmal im Innenausschuss diskutieren und es liegt auf der Hand, dass mir das natürlich auch persönlich auf den Nägeln brennt", äußerte Bergner, der selbst ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Hohenleuben ist. "Wir legen ihnen deshalb auch heute in der abschließenden Beratung unseren Änderungsantrag zur Abstimmung vor. Wir wollen mit diesen Änderungsantrag erreichen, dass die Kommunen, die sie nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben, nun die Chance dazu bekommen", so Bergner. Weiter kritisiert er, dass auch der Inhalt des Gesetzes an manchen Stellen befremdlich wirkt. Bei der Auflösung der Gemeinde Vogtländisches Oberland wird die Variante "Bürgerwille" ignoriert. Es ist verständlich, dass es auch bei einer freiwilligen Neugliederung Probleme gibt, nur das größte Problem ist, dass die Gemeinden einen nachvollziehbaren Kompass vermissen, so der Kommunale. "Niemand kann sagen, wann nach Meinung der Landesregierung das öffentliche Wohl vorliegt. Einmal hängt es von der Größe, das andere Mal vielleicht von der Lage und ein drittes Mal möglicherweise vom Parteibuch ab. Und das kann nicht richtig sein. Und dass sich die Kommunen dann manchmal verschaukelt vorkommen, wenn sie es abermals nicht in das Gesetz schaffen, ist mehr als nachvollziehbar", schimpft Bergner. "Wir wurden im Innenausschuss mit unserem Antrag im Juli blockiert, wir haben heute die Chance, den Änderungsantrag in den Ausschuss zu überweisen, um ein reguläres Verfahren in Gang zu setzen", so Bergner. Dass dies möglich ist, wurde durch die Regierungskoalition bewiesen. Im November 2011 wurde im Innenausschuss durch einen Änderungsantrag von CDU und SPD das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 aufgegliedert, wobei der erste Teil des Gesetzes im November und der zweite Teil im Dezember im Plenum beschlossen wurde. "Dieses Vorgehen stelle ich auch heute wieder zur Debatte, da ich der Auffassung bin, dass die Gemeinden, die sich in unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung befinden, es verdient haben, angehört zu werden und wenn es den Willen entspricht, eine Neugliederung stattfinden sollte", so der Landtagsabgeordnete abschließend.

23.11.2012 Marion Seidemann