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Kommunal

Beschluss über die Regelung zur Festsetzungsverjährung für das unvereinbar verfassungsrechtliche Gebot der Rechtssicherheit oder wie lange darf eine Gemeinde nach Beendigung der Maßnahme vom Bürger einen Beitrag verlangen?

"Es ist eigentlich traurig, dass wir erst eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht brauchen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten", betonte der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der FDP, Dirk Bergner, in der Beratung des Thüringer Landtags. Bei der Thematik geht es immer wieder um die Frage der Festsetzungsverjährung, kurz gesagt wie lange darf eine Gemeinde oder ein Zweckverband nach Beendigung der Maßnahme vom Bürger einen Beitrag verlangen. Es müsse möglichst rasch eine Verjährungsregelung gefunden werden. Kommunen und Beitragszahler stehen immer wieder im Regen, weil sich die Gesetzgebung des Landes und auch Mustersatzungen als fehlerhaft erweisen. Vor allem bei Kommunalpolitikern stößt dieses immer wieder auf Unverständnis, so Bergner, der selbst als ehrenamtlicher Bürgermeister fungiert. "Ich glaube schon, dass es ein legitimes Interesse von Beitragszahlern und Kommunalpolitikern gibt, auch eine saubere Arbeit hier geliefert zu bekommen", äußerte der Liberale. Auch sollte man sich dringend über die Übergansfrist bis zum 31. Dezember 2021 unterhalten. Es könnte nach dieser Regelung vorkommen, dass Bürger nach 30 Jahren bzw. 30 Jahre nach der Maßnahme zu einem Beitrag herangezogen werden.

"Wir sollten uns der Verantwortung stellen, Gesetze zu beschließen, die verfassungsrechtlich sauber und rechtssicher sind und nicht die Verfassungsgerichte vermehrt unsere Arbeit machen lassen und es sollten vor allem auch Gesetze sein, die von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land verstanden und auch akzeptiert werden können", so Bergner abschließend.

Der Gesetzentwurf wird zur Anhörung in den Innenausschuss überwiesen.

18.10.2013 Marion Seidemann