Bleicherode; 28.01.2010. Eine von der nnz heute veröffentlichte redaktionelle Stellungnahme zur aktuellen Außenpolitik schloß ab mit einem Exkurs zu einer

"Millionenspende eines Hotel-Unternehmers an die FDP" und hieran gekoppelt

mit einer eigenen Interpretation zur Entwicklung von "Wählergunst".

Rainer Rodekirchen, Vorsitzender des FDP-Ortsverbands Bleicherode, greift die aktuelle Berichterstattung über Spenden an die FDP auf und stellt klar, dass es richtig ist, dass seine

Partei Spenden der Substantia AG erhalten hat. Es handelt sich hier um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die an Hotelbetrieben nicht beteiligt ist.

Die FDP hat den Erhalt der Spenden jeweils gem. den Vorschriften zur Parteienfinanzierung pflichtgemäß angezeigt und - ganz in Respektierung des Urteils zur Parteienfinanzierung vom 9.4.1992 des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - öffentlich gemacht.

An der Einwerbung von Spenden durch politische Parteien, am Leisten von Spenden an diese und an der Annahme von Spenden durch diese hängt auch kein Makel, denn

"die Parteien müssen nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch

auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben" (Abschnitt 91 des Urteils);

"Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozeß der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt

Art. 21 I S.4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben" (Abschnitt 156);

"deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung" (Abschnitt 98).
Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen ist der demokratischen Kultur in Deutschland abträglich. Es ist nicht zulässig

zum Beispiel die Tatsache, dass die Schwarz-Rote Bundesregierung 2009 die sog. Abwrackprämie verlängert hat, in den Zusammenhang mit einer kurz zuvor an SPD und Union ergangenen Spende eines namhaften Automobilherstellers zu stellen oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Energieerzeugung durch Solaranlagen zu sehen.

Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen den von der Substantia AG geleisteten Spenden an die FDP und der gemeinsamen politischen Entscheidung von Union und FDP, dem Übernachtungsgewerbe den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuzugestehen, ist von interessierter Seite frei, aber schlecht erfunden. Schon das FDP-Programm "Arbeit hat Vorfahrt" enthielt diese Forderung.

Zur Bundestagswahl 2005!! Die Spenden der Substantia AG flossen drei und vier Jahre danach.