"Wieder einmal ist offenbar geworden, wie bürgerfern die Landkreisverwaltung handelt", das sagt der FDP-Landtagskandidat Manuel Thume zur aktuellen Diskussion um die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zu den Veranstaltungen in der Stadt Nordhausen.

"Natürlich muss eine Verwaltung handeln, wenn sie Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch Feste oder ähnliches erhält. Daraufhin jedoch gleich mit der vollen Härte der Gesetze zu reagieren, ohne alle Beteiligten anzuhören - geschweige denn die Bürger richtig mit einzubinden - ist doch etwas überzogen. Da wäre etwas mehr Fingerspitzengefühl angesagt gewesen", so Thume weiter.

In einer Stadt wie Nordhausen seien natürlich viele Interessen und die unterschiedlichsten Menschen vertreten und demzufolge gibt es auch verschiedene Meinungen und Wünsche zum kulturellen Leben der Stadt. Die Verwaltung habe die Aufgabe alle Interessen der Bürger vor einer Entscheidung abzuwägen und nicht einseitig zu handeln. Hierzu wäre es von Vorteil gewesen die einzelnen Interessenvertreter anzuhören und eine Stellungnahme einzuholen.

Nach einem Gespräch mit Martin Höfer, Fraktionsvorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion, ist man sich darüber einig, dass die FDP-Fraktion sich der Angelegenheit annehmen wird und gemeinsam mit der Verwaltung eine Lösung des Problems im Sinne aller Beteiligten finden will.