Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP Thüringen und Abgeordneter im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, fordert von der Bundesregierung eine schnellere und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages als im Koalitionsvertrag verankert.

Mit dem heute erschienene Gutachten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ″Ist die selektive Beibehaltung des Solidaritätszuschlages verfassungswidrig?" fühlt sich Kemmerich in seiner Haltung abermals bestätigt: "Das Gutachten zeigt einmal mehr, dass es für den Staat keine Argumentationsgrundlage mehr gibt, warum er mit dem Soli den Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche greift."

Das Gutachten stellt fest, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag einen zusätzlichen, konkreten Finanzbedarf des Bundes verfassungsrechtlich voraussetzen müsse. Im Rahmen des finanzverfassungsrechtlichen Gefüges habe sich eine Ergänzungsabgabe aber auch im Verlauf der Zeit fortdauernd zu rechtfertigen. Entfalle der konkrete Finanzbedarf des Bundes, der eine Ergänzungsabgabe ursprünglich begründet hatte, dürfe die Abgabe nicht mehr erhoben werden.

"Die Große Koalition setzt sich über alle verfassungsrechtliche Bedenken hinweg und versucht durch die Hintertür eine Sektsteuer 2.0 einzuführen, die schon längst nicht mehr für den Wiederaufbau Ost eingesetzt wird", so Kemmerich weiter.

Er wolle gemeinsam mit seiner Fraktion im Bundestag die Regierungskoalition immer wieder mit diesem Tatbestand konfrontieren und auf ein schnelleres Abschmelzen des Solidarzuschlags drängen. Im Zweifel werde man auch eine Klage vor dem Verfassungsgericht nicht ausschließen.

Kemmerich hofft auch bei der dieswöchigen Konferenz der Länderfinanzminister auf ein finanzpolitisches Signal der Glaubwürdigkeit.

23.04.2018