Der Landesparteirat ist nach dem Landesparteitag das zweithöchste Gremium der FDP Thüringen. Er setzt sich aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, den Vertretern der Kreisverbände und den Vertretern der liberalen Organisationen zusammen. Der Landesparteirat besteht laut § 18 der Landessatzung aus:

  1. bis zu 30 Vertretern der Kreisverbände
  2. Den (gewählten) Mitgliedern des Landesvorstandes (15)
  3. Einem Vertreter der V.L.K., der Mitglied der FDP ist
  4. Einem Vertreter der JuLis, der Mitglied der FDP ist
  5. Eine Vertreterin der Liberalen Frauen Thüringen, die Mitglied der FDP ist
  6. Einem Vertreter des Liberalen Mittelstand Thüringen
  7. Einem Vertreter der Liberalen Senioren Thüringen
  8. Einem von der Fraktion benannten Mitglied der Landtagsfraktion