Sperrklausel
Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen
Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein heute für verfassungswidrig erkannt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien. Hinreichende Gründe für diesen Eingriff seien nicht ersichtlich.

Der FDP-Landesvorsitzende Uwe Barth, MdB, hat dieses Urteil begrüßt und sieht jetzt schnellen Handlungsbedarf, um in Thüringen eine verfassungsgemäße Kommunalwahl im Jahr 2009 zu garantieren. Thüringen ist eines der letzten Länder, in denen diese nun anerkanntermaßen verfassungswidrige Regelung noch gelte, dies müsse nunmehr umgehend geändert werden. "Die CDU ist nun in der Pflicht und muss ihre jahrelange Blockadehaltung nun auf höchstrichterlichen Beschluss aufgeben. Das hätte man einfacher haben können. Die Liberalen weisen seit Jahren darauf hin, dass Sperrklauseln bei Kommunalwahlen rechtlich nicht haltbar sind. Der politischen Diskussion wollte die CDU sich nicht stellen, jetzt bekommt sie von Deutschlands höchstem Gericht ihren Fehler bescheinigt. Es wäre ein Zeichen von Klugheit und Lernfähigkeit, wenn man nun schleunigst ein Gesetzgebungsverfahren einleitet, mit dem eine verfassungskonforme Kommunalwahl 2009 in Thüringen gewährleistet wird."

In Thüringen hatte der Verfassungsgerichtshof ein Urteil zu einer diesbezüglichen Klage der FDP mit Blick auf die heutige Karlsruher Entscheidung zurückgestellt. "Jetzt kann auch das Weimarer Verfassungsgericht entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es sich dem heutigen Urteil anschließen wird", sagte Barth.

Zur Info:
Die FDP Thüringen hatte über mehrere Kreisverbände Widerspruch gegen das Kommunalwahlergebnis 2004 eingelegt, da die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten gemäß dem Wahlgesetz nach der Fünf-Prozent-Hürde bemessen wurde. Die Sperrklausel beeinträchtige allerdings die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien und sei deshalb verfassungswidrig. In Folge des Widerspruches und der folgenden Klagen setzte das Verwaltungsgericht Weimar das Verfahren aus, um vom Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Klausel prüfen zu lassen.

Der FDP geht es darum, eine verfassungswidrige Beschneidung von Bürgerrechten zu beenden. Der demokratische Grundsatz 'jede Stimme hat das gleiche Gewicht' darf nicht ohne schwerwiegende Gründe eingeschränkt werden. Die Fünf-Prozent-Hürde ist auf Landes- und Bundesebene notwendig, weil die gewählten Parlamentarier den Ministerpräsidenten bzw. den Bundeskanzler wählen. Dafür braucht es belastbare Mehrheiten. Auf Kommunalebene werden hauptamtliche Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte seit 1994 direkt gewählt. Das Wahlgesetz aus dem Jahre 1993 muss deshalb im Sinne der Verfassung geändert werden.

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