Sperrklausel

Die FDP-Klage gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Freistaat wurde heute vom Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt. Die FDP hatte über mehrere Kreisverbände Widerspruch gegen das Kommunalwahlergebnis 2004 eingelegt, da die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten gemäß dem Wahlgesetz nach der Fünf-Prozent-Hürde bemessen wurde. Die Sperrklausel beeinträchtig allerdings die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien und sei deshalb verfassungswidrig. In Folge des Widerspruches und der instanzmäßigen Klagen setzte das Verwaltungsgericht Weimar das Verfahren aus, um vom Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Klausel prüfen zu lassen.

Gehört wurden vom Verfassungsgericht die Landesregierung, der Landtag, die Stadt Weimar, das Landesverwaltungsamt und die FDP. In der fast dreistündigen Sitzung wurde die Landesregierung insbesondere danach befragt, welche höherrangigen Ziele hinter der Einschränkung der Wahlgleichheit stünden. Die Verfahrensbeteiligte Maria-Elisabeth Grosse wie auch Anwalt Thomas Witt (beide FDP) verwiesen vor allem darauf, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeinde- und Stadträte nicht beeinträchtigt werde, wenn die Sperrklausel wegfiele.


FDP-Generalsekretär Patrick Kurth sagte vor Pressevertretern in Weimar, dass es nicht darum gehe, ob es die FDP bei Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde in die Kreistage schaffe. "In die wenigen Kreistage im Freistaat ohne liberale Fraktionen wird die FDP 2009 mit oder ohne Sperrklausel einziehen. Es geht darum, eine verfassungswidrige Beschneidung von Bürgerrechten zu beenden." Der demokratische Grundsatz 'jede Stimme hat das gleiche Gewicht' dürfe nicht ohne schwerwiegende Gründe eingeschränkt werden. Die Fünf-Prozent-Hürde sei auf Landes- und Bundesebene notwendig, weil die gewählten Parlamentarier den Ministerpräsidenten bzw. den Bundeskanzler wählen. Dafür brauche es belastbare Mehrheiten. Auf Kommunalebene würden hauptamtliche Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte seit 1994 direkt gewählt. Das Wahlgesetz aus dem Jahre 1993 müsse im Sinne der Verfassung geändert werden.

Das heute vehement vorgebrachte Argument, die Fünf-Prozent-Klausel würde Stabilität in die Kommunalparlamente bringen werde durch die "wirkliche Wirklichkeit" widerlegt. "Wechselnde Mehrheiten, Fraktionsaus- und übertritte, fehlende Dezernenten oder ausgeloste Bürgermeister sind in Erfurt, Weimar, Eisenach oder Jena Realität. Gleichzeitig muss der Blick über die Landesgrenzen erlaubt sein. Aus Ländern ohne Sperrklausel, wie Nordrhein-Westfalen oder auch Sachsen-Anhalt, ist kein kommunalpolitisches Chaos bekannt, bei dem Thüringen mit Sperrklausel nicht mithalten könnte", so Kurth