Fünf-Prozent-Sperrklausel
Kampf gegen Rechtsextreme: Klausel soll herhalten?
Kampf gegen Rechtsextreme: Klausel soll herhalten?

Die Thüringer FDP hat den Justizminister Dr. Harald Schliemann aufgefordert, sich bei der Thüringer Bevölkerung für seine aus Sicht der Liberalen unsachgemäße Entgleisung zu entschuldigen. Dies beschloss der FDP-Landesvorstand am Montagabend. Schliemann hatte ebenfalls am Montag zur Begründung für die Notwendigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel u.a. ausgeführt, dass deren Berechtigung auch mit der Thüringer Geschichte begründbar sei. Schließlich habe in Thüringen die NSDAP vergleichsweise frühzeitig - und zwar 1929 - parlamentarische Bedeutung erlangen können. Angesichts dieser Thüringer Geschichte müsse die Sperrklausel anders bewertet werden, als in Nachbarländern.

Der FDP-Landesvorstand wies diese Äußerungen "mit aller Deutlichkeit und mit Nachdruck" zurück. Nach Ansicht der Thüringer FDP habe Schliemann "in unverhältnismäßiger und beschämender Art und Weise nicht nur ein Pauschalurteil über eine Generation gefällt, sondern nimmt nachfolgende Generationen in Mithaftung." Schliemann müsse daher seine Aussagen klarstellen und sich bei der Thüringer Bevölkerung entschuldigen.

Zum Beschluss des Landesvorstandes