Rentenversicherung
Barth und Kolb präsentieren Konzept in Berlin
Barth und Kolb präsentieren Konzept in Berlin

Barth präsentierte Konzept

Die Rentenberechnungen und Rentenzahlungen beinhalten in Deutschland Ungerechtigkeiten - und zwar in Ost und West. In den neuen Bundesländern liegt der Rentenwert, der wesentlich die Höhe der Renten bestimmt, 12,1 Prozent unter dem Rentenwert West. Dafür gibt es in den neuen Ländern die sogenannte Lohnhochwertung, die dazu führt, dass jeder hier bezahlte Euro Rentenbeitrag zu höheren Rentenansprüchen führt, als ein Beitragseuro im Westen. Ursache für beides ist die Übernahme des Rentensystems der ehemaligen DDR in das Rentensystem der Bundesrepublik. Eine Übernahme 1:1 hätte in den Jahren nach 1990 dazu geführt, dass die meisten Rentner im Osten Renten unterhalb des Existenzminimums erhalten hätten. Nur aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Ost und West waren die Steigerungen der Ostrenten - zwischen 1992 und 1998 eine Zunahme um 100 Prozent - möglich. Allerdings sollte die Umstellung eine Übergangslösung sein. Nach bald 20 Jahren ist diese unverständlich geworden und hat ihren Zweck erfüllt.

"Verwunderlich ist es also nicht, dass es starke Ungerechtigkeitsgefühle im Osten wie im Westen gibt", meint Uwe Barth, Bundestagsabgeordneter und Landeschef der FDP Thüringen. Er nahm sich des Problems mit weiteren Fraktionskollegen an. Hierzu hatte Barth im März eine Kleine Anfrage der Fraktion unterstützt, die die Bundesregierung nach dem Stand der Rentenüberleitung befragte. "Die Problematik wurde auch von der Bundesregierung grundsätzlich bestätigt", so Barth. Die FDP-Bundestagsfraktion erarbeitete ein Konzept für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Gemeinsam mit dem rentenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Heinrich Kolb, MdB, präsentierte Barth den entsprechenden Bundestagsantrag heute in Berlin.

Dem Konzept nach werden die Rechengrößen für die Rentenversicherung - Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenzen - in den alten und den neuen Bundesländern zum Stichtag 01. Juli 2010 in einheitliche Werte überführt. Ab dann passen sich bundesweit alle Renten der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. "In Deutschland wird jeder Euro Rentenbeitrag ab Sommer 2010 den gleichen Rentenanspruch bringen", erklärte Barth das Ziel des Antrages. Dabei würden alle bestehenden Rentenansprüche und -anwartschaften in Ost und West in ihrem Wert erhalten. Ebenso sollen die "Entgeltpunkte Ost und West in einheitliche Entgeltpunkte umgerechnet werden, wobei die Bestandsrentner und Beitragszahler in den neuen Ländern für bereits erworbene Entgeltpunkte die Vorteile behalten, die ihnen aus der Lohnhochwertung zugewachsen sind", heißt es in dem Antrag.

Um eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West zu erreichen, will die FDP die Rentensteigerungen zum Stichtag hin vorziehen und eine Einmalzahlung anbieten. Diese orientiere sich ebenso an Entgeltpunkten wie an der Lebenserwartung am Stichtag der Umstellung. "In diese Umstellung werden wir niemanden zwingen. Wir wollen ein Wahlrecht. Das bedeutet, jeder kann sich frei entscheiden, ob er für vor dem Stichtag erworbene Ansprüche nach dem alten oder dem neuen System Rente erhalten will", so Barth. Damit werde Gerechtigkeit nicht staatlich verordnet, sondern bleibe individuell entscheidbar.

"Wir unterscheiden uns deutlich von populistischen Forderungen einer ganz linken Partei und der Inaktivität der Regierungskoalition", sagte Barth. Seiner Ansicht nach müsse die Beratung zum Antrag, der bereits in den Bundestag eingebracht wurde, noch vor der Sommerpause stattfinden. "Dann können die Parteien ihre Haltung zur Vereinheitlichung der Rentensysteme aufzeigen und gleichzeitig ihr Gerechtigkeitsverständnis offenbaren", sagte Barth abschließend.