Rauchverbot
FDP für freie Wahl beim Kneipenbesuch
FDP für freie Wahl beim Kneipenbesuch

FDP sieht sich bestätigt

"Ein Sieg für die Chancengleichheit und Gerechtigkeit v.a. für kleine Kneipen. Die Zeit der Hysterie um Rauchverbote ist vorbei, die Problematik wird endlich nüchtern bewertet", so begrüßte FDP-Generalsekretär Patrick Kurth das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutzgesetz. Er forderte die Landesregierung auf, jetzt das Nichtraucherschutzgesetz im Bezug auf die Gastronomie schnellstmöglich zu ändern. Auch wenn sich das Urteil auf zwei andere Bundesländer beziehe, müsse Thüringen den Maßgaben ab sofort gerecht werden. "Die strikte Regelung war ohnehin lebensfern und am grünen Tisch geboren. Eckkneipen wurden völlig unangemessen benachteiligt", sagte Kurth. Er erneuerte seine scharfe Kritik an Landtag und Landesregierung: "In Thüringen traten die Verbote kurz vor dem Urteil in Kraft, obwohl klar war, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind. " Die FDP hatte als einzige Thüringer Partei die Regelungen in Einraumkneipen scharf angegriffen. Kurth begrüßte allerdings auch, dass es für Rauchgenehmigungen Auflagen gebe. Zudem bleibe richtigerweise der Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum unangetastet.

Bedauerlich ist nach Kurths Ansicht, dass politische Entscheidungen abermals durch das Verfassungsgericht gestoppt werden mussten. "Es sind wieder einmal die Karlsruher Richter, die die Aushöhlung von Grundrechten stoppen und Verhältnismäßigkeiten wiederherstellen.." Zugleich kritisierte er, dass mittlerweile das höchste deutsche Gericht ständig die Interessen der Bürger verteidigen müsse, obwohl eine solche Aufgabe bereits in der Verantwortung der Gesetzgeber stünde.


Die Rauchverbotentscheidung aus Karlsruhe - Konsequenzen für Thüringen?