Thüringer Verfassungsgericht bewertet Kommunalen Finanzausgleich 2010 als verfassungsgemäß
Rechtspolitischer Sprecher, Dirk Bergner, MdL
Rechtspolitischer Sprecher, Dirk Bergner, MdL

"Das Urteil zur Klage der FDP-Landtagsfraktion über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) schafft Rechtssicherheit und ist ein Beitrag, um die angekündigte Neuordnung des KFA voranzubringen", erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Dirk Bergner heute in Weimar im Anschluss an die Urteilsverkündung. "Damit liegt nun zumindest juristisch Klarheit vor. Dass das nicht so selbstverständlich war, zeigt, wie lange und ausführlich sich das Gericht mit der Materie befasst hat." Offenkundig seien auch die Regierungsfraktionen von ihrem eigenen KFA nicht wirklich überzeugt gewesen. Sonst hätten sie nicht einen Tag vor Urteilsverkündung medienwirksam angekündigt, den KFA auf völlig neue Füße stellen zu wollen und die Kommunen an etwaigen Steuermehreinnahmen zu beteiligen. Er wertete es als politischen Erfolg, dass man Bewegung in die Diskussion um den intransparenten KFA gebracht habe.

Als Reaktion auf die Zulassung der Klage der FDP-Landtagsfraktion hatte Finanzminister Wolfgang Voss (CDU) im August eine Überarbeitung des KFA für den Haushalt 2013 angekündigt. "Mit ihrer theaterreifen Inszenierung" hätten sich gestern im Vorfeld der Urteilverkündung auch die Koalitionsparteien CDU und SPD darauf festgelegt, freute sich Bergner über diesen Teilerfolg. "Inwieweit sich diese Ankündigungen als Bühnennebel erweisen, wird die Debatte der nächsten Zeit zeigen", so Bergner. Die Liberalen würden die Regierungskoalition beim Wort nehmen und die Umsetzung der vollmundigen Ankündigungen im Interesse der Kommunen kritisch begleiten. "Diese sind die Ebene, auf der Demokratie zuerst vom Bürger wahrgenommen wird", so Bergner, der selbst ehrenamtlicher Bürgermeister ist. "An unserer grundsätzlichen Forderung nach einem fairen und transparenten Verfahren, das die Kommunen einbezieht, halten wir fest", so Bergner.

Der Verfassungsgerichtshof habe auch deutlich festgestellt, dass es sich bei dem Verfahren zum KFA 2010 nicht um eine optimale Lösung handele, sondern um eine, die das Gericht in den Grenzen als verfassungsmäßig betrachtet. Es sei nun Aufgabe der Politik nach einer besseren Lösung zu suchen. Die grundsätzlichen Zweifel der Liberalen an dem Verfahren des Landes bei der Aufstellung des KFA seien mit dem Urteil nicht ausgeräumt. Neben der angefochtenen willkürlichen Korridorbildung bei der Festlegung der angemessenen Finanzausstattung hatten die Liberalen auch auf eine Berücksichtigung des erheblichen Investitionsrückstaus der Kommunen gehofft. Dieser war vom Land bislang ignoriert worden. Stattdessen habe man sich an dem orientiert, was die Kommunen ausgegeben hätten - ohne zu berücksichtigen, dass das Land vielen Kommunen kaum das Geld für ihre dringendsten Aufgaben lässt. "Das Land legt weiter nach Kassensituation fest, was eine angemessene Finanzausstattung ist und teilt nach Gutsherrenart zu", kritisiert der Liberale abschließend das aktuelle Verfahren bei der Aufstellung des KFA für 2012.

Zur Seite der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag