Landesfachausschüsse
Herbert von Schlotheim-Reinbrecht
Herbert von Schlotheim-Reinbrecht

Gegen die geplante Streichung eines Landgerichtsstandortes hat sich der Justizausschuss der FDP Thüringen ausgesprochen. Eine Kostenersparnis sei nicht ersichtlich und bisher auch nicht belegt. Sollte ein Landgericht geschlossen werden, würden lediglich wenige Stellen im oberen Verwaltungsbereich wegfallen. Die Einsparungen stünden in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten, die durch Umzug, Einrichtung und Neuaufstellung entstehen würden, sagte Ausschussleiter Herbert von Schlotheim-Reinbrecht gestern. Dabei sei unwesentlich, welcher Standort geschlossen werde.

FDP-Landeschef Uwe Barth sagte im Ausschuss, dass der Erhalt von Justizstandorten nicht einfach an der Kostenstruktur gemessen werden könne. "Gerichte geben Rechtssicherheit für ihren Einzugsbereich. Die Schließung eines Gerichtes bedeutet zumindest, dass die Verfahrensdauer sich verlängern wird. Dies kann nicht im Interesse der Bürger sein.", so Barth. Er verwies darauf, dass vor der Schließung unabhängiger Gerichte, zunächst hoheitliche Verwaltungen auf den Prüfstand müssten. "Es ist dem Bürger, der Rechtssicherheit sucht, nicht vermittelbar, warum ein Gericht geschlossen und gleichzeitig ein neues Ministerium aufgebaut wird.", sagte Barth. Sollte die Schließung das Mühlhäuser Landgericht treffen, so sei dieser Schritt auch eine Entscheidung gegen den strukturschwachen Norden.

Die Landesfachausschuss Innen, Justiz, Bund und Europa trat gestern in Erfurt zu seiner konstituierenden Sitzungen zusammen. Besprochen wurden unterschiedliche Themenkreise, die in den nächsten Sitzungen debattiert werden sollen. Auf Vorschlag des Generalsekretärs Patrick Kurth werden für die Oberthemen Verantwortliche bestimmt, die diese Bereiche betreuen. Der Ausschuss will sich in einer der nächsten Sitzungen in Mühlhausen treffen, um sich ein Bild über die Lage des Landgerichts vor Ort zu machen.