FDP Thüringen teilt Bedenken der FDP-Bundesminister bei NPD-Verbotsverfahren
Generalsekretär Patrick Kurth, MdB
Generalsekretär Patrick Kurth, MdB

Die Thüringer FDP teilt die Bedenken der FDP-Bundesminister bei der Frage nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren. "Rechtsextremismus lässt sich nicht einfach durch ein Gerichtsverfahren verbieten", sagte FDP-Generalsekretär Patrick Kurth. Gleichwohl müsse rechtsextremes Gedankengut bekämpft werden, so Kurth, der Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ist. Durch ein Partei-Verbot würde jedoch "lediglich die Partei-Hülle getroffen, nicht das Denken." Auch habe er erhebliche Zweifel angesichts der Risiken des Verfahrens. "Ich habe keinen Anhaltspunkt, warum ausgerechnet jetzt das Verbotsverfahren eingeleitet werden soll. Die NPD ist finanziell höchst angeschlagen, innerlich kaputt, personell zerstritten und versagt parlamentarisch. Durch ein Verbotsverfahren könnte sie erheblich an Geschlossenheit gewinnen. Deshalb ist es richtig, dass sich die FDP auf Bundesebene nicht an einem Verbotsverfahren beteiligt", begründet der FDP-Bundestagsabgeordnete die ablehnende Haltung der Liberalen. Weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine einvernehmliche Entscheidung des Bundeskabinetts angekündigt hatte, gehe er davon aus dass damit ein eigener Antrag der Bundesregierung vom Tisch sei.

Gleichwohl müsse die Zivilgesellschaft gestärkt werden, um Rechtsextremismus zu bekämpfen, stellte der FDP-Generalsekretär klar. "Wir dürfen den Kampf gegen politischen Extremismus nicht nur dem Staat überlassen”, forderte der FDP-Politiker. "Wer extremistische Ränder bekämpfen will, muss zu aller erst die Mitte stärken”, so Kurth abschließend.

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