Ladenöffnungsgesetz
FDP-Fraktionsvorsitzender Uwe Barth
FDP-Fraktionsvorsitzender Uwe Barth

"Das von der Landesregierung geänderte Ladenöffnungsgesetz kann die Existenz von Thüringer Einzelhandelsunternehmen gefährden", sagte heute der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag, Uwe Barth. Mit der Normenkontrollklage, die seine Fraktion am Montag beim Thüringer Verfassungsgericht einreichen wird, ziehe man deshalb die "Notbremse". Die Gesetzesänderung mit dem Verbot der Arbeit für Beschäftigte im Thüringer Handel an mindestens zwei Samstagen im Monat ist aus Sicht der FDP verfassungswidrig.

Die Position wird von dem halleschen Verfassungsrechtler Prof. Dr. Winfried Kluth in der Klageschrift gestützt. "Der Landesgesetzgeber hat eine Regelung getroffen, für die es ihm an Gesetzgebungskompetenz fehlt", sagte Kluth bei der Vorstellung der Klage in Erfurt. Die Zuständigkeit für den Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsschutz obliege auch nach der Förderalismusreform dem Bund. Die Länder seien lediglich für den Wettbewerbsschutz zuständig und hätten Regelungsmöglichkeiten bei den Öffnungszeiten. Der Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat die Klageschrift als Prozessbevollmächtigter im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion verfasst.

Der Präsident des Thüringer Handelsverbandes, Arnold Senft, begrüßte die Klage der FDP-Fraktion. Man müsse sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Die Landespolitik habe mit ihrer "bundesweit einmaligen Regelung" in bestehende Tarifverträge eingegriffen und ihre Bemühungen zur Behebung des Problems eingestellt. "Es gibt keine andere Chance mehr, als das Problem juristisch zu lösen", bekräftigte auch der Landesgeschäftsführer Knut Bernsen.

"CDU und SPD hatten im Dezember 2011 im Schnellgang ein Gesetz in Kraft gesetzt, bei dem sie von Anfang an wussten, dass es für die allermeisten Betroffenen nicht praktikabel ist", blickte Barth zurück. Nach dem alle "Vorschaltaktivitäten" mit verschiedenen Gutachten und parlamentarischen Initiativen der FDP nicht zu einem Einlenken der Regierung geführt hätten, gelte das Gesetz nun für alle betroffenen Unternehmen ohne Ausnahmeregelung. Mit der Ankündigung der Regierung, es nicht zu vollziehen, könne man sich nicht zufrieden geben. "Die Beschäftigten und die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit", so Barth abschließend.

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