Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt der Klage des FDP-Kreisvorsitzenden im Unstrut-Hainich-Kreis, Steffen Dreiling, gegen die Landratswahl im vergangenen Jahr stattgegeben. Dreiling warf dem bisherigen Amtsinhaber Harald Zanker (SPD) "Amtsmissbrauch und Verletzungen der Dienstpflichten" vor, die "zur starken Benachteiligung des Herausforderers" geführt hätten. Das Landesverwaltungsamt hatte Dreilings Wahlanfechtung abgelehnt, wonach der FDP-Politiker das Verwaltungsgericht in Weimar anrief. Dieses hat nun entschieden, dass Dreiling zu Recht erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften gerügt habe, die "geeignet seien, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen." Vor allem sei gegen das so genannten Neutralitätsgebot verstoßen worden. Als Reaktion forderte Dreiling, der auch Vorsitzender der Kreistagsfraktion ist zusammen mit der Unionsfraktion die sofortige Beurlaubung von Zanker, um Landkreis und Demokratie vor Schaden zu bewahren.
Vor der Wahl hatten neun Bürgermeister und zwei Landratsamtsmitarbeiter mit Bild und politischer Amtsbezeichnung in einer Zeitungs-Anzeige für die Wahl Zankers geworben. "Der amtierende Landrat hat in einem deutlich überhöhten Maß sein Amt und seine Position dazu benutzt, um wiedergewählt zu werden", so Dreiling. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl fordere die Chancengleichheit der Wahlbewerber und können verletzt sein, wenn ein Amtsträger seine amtliche Stellung zur Einflussnahme auf Wahlberechtigte ausnütze. Deshalb sei mit der Anzeige gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden und die Wahl ungültig. Unterdessen hat Zanker angekündigt gegen das Urteil vorgehen zu wollen.