Regierungsfraktionen verweigern sich Diskussion um die Schuldenbremse
Landesvorsitzender Uwe Barth, MdL
Landesvorsitzender Uwe Barth, MdL

"Die Regierungsfraktionen CDU und SPD verweigern sich jeglicher Diskussion", zeigte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag, Uwe Barth, enttäuscht über die heutige Debatte zum Gesetzentwurf über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung. Mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten wurde sogar eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion abgelehnt. "Das ist die hohe Schule der Ignoranz", sagte Barth an die Adresse der CDU- und SPD-Haushaltpolitiker. "Während Finanzminister Wolfgang Voß das Ansinnen befürwortet, stellen sich die Fraktionen von CDU und SPD noch nicht einmal der inhaltlichen Diskussion."

"Stringent wäre es, das Neuverschuldungsverbot in die Thüringer Verfassung aufzunehmen, um es durch eine hohe Hürde der parlamentarischen Mehrheit zu schützen", sagte Barth. Die Landeshaushaltsordnung könne mit einfacher Mehrheit geändert werden, ein verfassungsrechtliches Neuverschuldungsverbot dagegen nur mit Zweidrittelmehrheit. Im Haushalt 2013/2014 komme Thüringen zwar ohne neue Schulden aus, eine Selbstdisziplinierung über die Dauer der Legislatur hinaus, sei aber dennoch wichtig, damit das Ziel nicht wieder kurzfristig aus den Augen gerate, so Barth. Schließlich habe die große Koalition in den ersten beiden Jahren gezeigt, wie schnell neue Schulden wieder in Kauf genommen werden, um kurzfristige politische Projekte zu finanzieren. "430 Mio. Euro neue Schulden wird die schwarz-rote Landesregierung den nachfolgenden Generationen hinterlassen", erinnerte Barth in der Debatte.

Die FDP-Fraktion hatte schon einmal 2011 einen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse in den Thüringer Landtag eingebracht, der von der schwarz-roten Regierungskoalition nach längerer Verweildauer im Ausschuss letztlich ohne Diskussion abgelehnt wurde. Der von der FDP-Fraktion überarbeitete neue Entwurf sieht ein generelles Neuverschuldungsverbot vor. Ausnahmen darf es nur in Fällen von außergewöhnlichen Notsituationen oder bei Naturkatastrophen sowie bei konjunkturellen Notlagen geben. "Die Regelungen lehnen sich an dem im Freistaat Sachsen überparteilich beschlossenen Kompromiss zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung an, die eine gute und solide Ausgangsposition für die parlamentarische Beratung über ein Neuverschuldungsverbot in Thüringen sein könnten", bekräftigte Barth seinen Appell an die Regierungsfraktionen, sich der Diskussion zu stellen.

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