Gesundheitspolitik
Marian Koppe, gesundh.-polit. Sprecher der FDP
Marian Koppe, gesundh.-polit. Sprecher der FDP

"Es ist ein eklatanter Vertrauensbruch gegenüber dem Parlament", empört sich Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. "Laut neuesten Zahlen des Finanzministeriums, konnte das Gesundheitsministerium im Haushaltstitel Maßregelvollzug rund 193.000 Euro im Jahr 2013 einsparen. Laut Haushaltsgesetz hätte dieses Geld für ein Ärzteförderprogramm genutzt werden müssen", so Koppe weiter.
Hintergrund des Streits ist es, dass die FDP-Fraktion seit 2010 mehrfach die Bildung eines Ärzteförderprogrammes gefordert hatte, um in ländlichen Gebieten die Niederlassung von Haus- und Fachärzten zu unterstützen. "Damit würden wir im Freistaat nur das tun, was in unseren Nachbarbundesländern u.a. Bayern, Hessen und Sachsen schon längst Realität ist" so Marian Koppe.
Im Jahr 2012 hatte der Thüringer Landtag im Haushaltsgesetz zum Doppelhaushalt 2013/2014 festgelegt, dass im Jahr 2013 bis zu 300.000 und im Jahr 2014 bis zu 600.000 Euro für die Ärzteförderung zur Verfügung stehen sollten, wenn im Bereich Maßregelvollzug entsprechend eingespart werden kann. "Wir wissen heute durch das Finanzministerium, dass es diese Einsparungen im Haushaltstitel Maßregelvollzug in Höhe von 193.000 Euro auch gegeben hat. Dennoch und trotz unseres Drängens via Anfragen und Anträgen, ist bisher nichts passiert - mit dem falschen Hinweis, man habe kein Geld" so der liberale Gesundheitspolitiker.



Die FDP-Fraktion hatte mehrfach das Thüringer Gesundheitsministerium genau zu diesem Umstand befragt. Bereits im April 2013 machten die Liberalen im Rahmen einer kleinen Anfrage (Drs. 5/5943) auf das Problem aufmerksam. "Von Frau Taubert war jedoch lediglich ein schriftliches Axelzucken zu vernehmen", so Koppe. Im Dezember 2013 mahnte die FDP-Fraktion mit einem Antrag (Drs. 5/6720) die rasche Umsetzung erneut an, war aber wiederrum mit ihrem Anliegen gescheitert, da Frau Taubert - wie bereits im April 2013 - versicherte, aktuell keine Mittel zur Verfügung zu haben. "Jetzt wissen wir jedoch, dass dies so nicht stimmt", so der Liberale.



"Ich halte dies für einen bisher einmaligen Vorgang im Umgang zwischen Landesregierung und Parlament. Frau Taubert muss erklären, was mit den 193.000 Euro passiert ist. Das Haushaltsgesetz jedenfalls schreibt die Mittelverwendung klar und deutlich vor", so Koppe abschließend.