Rechtsstaat im Umgang mit schwerkriminellen Flüchtlingen gestärkt

Zum heutigen EuGH-Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-391/16, C-77/17 und C-78/17 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190062de.pdf) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Thüringen Gerald Ullrich, MdB:

"Dass der EuGH es heute ausdrücklich für rechtmäßig erklärt hat, einem schweren Straftäter die Rechtsstellung als Flüchtling abzuerkennen - beziehungsweise deren Zuerkennung zu verweigern -, stärkt den Rechtsstaat. Der Rechtstaat kann sich gegen schwerkriminelle Flüchtlinge wehren. Straftäter haben ihr Gastrecht bei uns verwirkt. Dieses Urteil ist ein Schritt dazu, Ordnung in unser Asylsystem zu bringen."