Corona-Verordnungen
Thomas L. Kemmerich
Thomas L. Kemmerich

Der Landesvorsitzende der Thüringer FDP und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag Thomas L. Kemmerich fordert Justiz und Politik in Thüringen auf, sich ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs zum Vorbild zu nehmen, das die strengen Corona-Regelungen der Politik in Frage stellt und den Menschen wieder mehr Freiräume eröffnet. "Das Urteil aus Saarbrücken sendet eine klare Botschaft an die Thüringer Landesregierung, die mit Verweis auf Corona tief in die Grundrechte der Bürger eingreift", erklärte Kemmerich. Auch in Thüringen litten immer mehr Menschen unter den scharfen Beschränkungen und Auflagen, die die Landesregierung erlassen hat. "Wir brauchen jetzt ein deutliches Signal an Politik und Bevölkerung, dass auch in einer Extremlage wie der Corona-Pandemie der Staat die Grundrechte der Bürger nicht grenzenlos einschränken darf", so Kemmerich.

Es gehe nicht darum, den Menschen die Freiheit wie ein Geschenk zurückzugeben, sondern umgekehrt: "Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er ein Grundrecht ausübt, sondern der Staat muss rechtfertigen, warum und wie lange er in Grundrechte eingreift." Dies betreffe vor allem Ausgangssperren, Zwangsschließungen und Schulausfall. "Es ist überhaupt nicht einzusehen," fordert Kemmerich, "warum sich Familien nicht auch ohne triftigen Grund mit Familien und Angehörigen treffen und im Freien essen und trinken können, solange das Abstandsgebot gewahrt bleibt."

Das saarländische Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil einem Bürger recht gegeben, der sich durch die strengen Verordnungen in seinem Grundrecht auf "Freiheit der Person" verletzt sah. Damit ist das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit gemeint. Das Gericht hatte festgestellt, dass jeder Tag der Freiheitsbeschränkung "ein endgültiger Nachteil" für die Betroffenen bedeute. Die verlorene Zeit könne nicht wieder ausgeglichen werden. "Es leuchtet nicht ein, dass sich Geschwister in gebührendem Abstand in einem Möbelmarkt oder Baumarkt treffen dürfen, nicht aber in der eigenen Wohnung." In der Urteilsbegründung heißt es: "Aus Anlass einer Bestattung wird das Zusammentreffen der Familie erlaubt, zu Lebzeiten indessen nicht. Das überzeugt nicht."

Die Freien Demokraten werden entsprechend unter der Überschrift "Freiheit ist nicht verhandelbar - pauschale Einschränkungen sofort beenden" einen Antrag in die kommende Plenumssitzung des Thüringer Landtags einbringen, die Mitte Mai stattfinden soll. Demnach solle die Landesregierung nicht die Öffnungen, sondern umgekehrt sämtliche Grundrechtseingriffe stets fortlaufend rechtfertigen. "Je länger die Freiheitsbeschränkungen andauern, desto höher muss der Rechtfertigungsdruck sein" sagte dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Robert-Martin Montag. Sämtliche einschränkenden Maßnahmen müssten mit fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen fortan neu bewertet werden.