PRESSE AKTUELL - TLZ, 30.06.2008

Von Thomas L. Kemmerich Rauchen schadet der Gesundheit. Das ist unbestritten. Ein gesetzlicher Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist daher ganz eindeutig im Sinne der Liberalen. Der Gesetzgeber ist hier aufgerufen, eine praktikable und mit Augenmaß getroffene Lösung zu finden. Das von der Thüringer Landesregierung beschlossene Nichtraucherschutzgesetz geht hingegen weit über das Notwendige hinaus. Lang überfällig war ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Besonders in Krankenhäusern, Schulen und Kindertageseinrichtungen ist Zigarettenqualm völlig unangebracht. Auch in Behörden und Orten, die Menschen aufsuchen müssen, ist ein komplettes Rauchverbot sinnvoll. Überzogen ist hingegen das Verbot des Rauchens in der Gastronomie. In Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés und Diskotheken darf laut dem Willen der Landesregierung nur noch in separaten Zimmern geraucht werden. Steht ein solcher Raum nicht zur Verfügung, ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Dabei wird übersehen, dass es gerade in Thüringen viele kleine Gastronomiebetriebe gibt, die nicht über die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten verfügen, ein solches Séparée für Raucher einzurichten. Angesichts dessen werden vermutlich zahlreiche Raucher seltener eine Gaststätte aufsuchen, was zu Umsatzeinbußen bei den Wirten führen wird. Untersuchungen in anderen Bundesländern, wie z.B. im benachbarten Sachsen, haben diese Entwicklung bestätigt. Viele Gastronomen sind in ihrer Existenz gefährdet. Mehrere Wirte sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie sich durch das Nichtraucherschutzgesetz in ihrer grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt sehen. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird für Anfang August diesen Jahres erwartet. Angesichts dieser unklaren Rechtslage plädieren wir dafür, das Nichtraucherschutzgesetz nicht wie geplant zum 1. Juli einzuführen, sondern das Urteil der Verfassungsrichter abzuwarten. Stellt sich heraus, dass die von der Thüringer Landesregierung beschlossene Regelung verfassungswidrig ist, wäre dies wiederholt eine Blamage für den Gesetzgeber. Immer häufiger muss das Bundesverfassungsgericht das Handeln der politisch Verantwortlichen korrigieren, wie zuletzt etwa im Falle des Gesetzes zu Vorratsdatenspeicherung geschehen.
Ein Rauchverbot in der Gastronomie ist nach Meinung der Liberalen nur in Form der Kennzeichnungspflicht realisierbar. Wirte müssen selbst entscheiden dürfen, ob ihr Lokal rauchfrei sein soll, oder nicht. Ebenso muss es den Gästen überlassen bleiben, ob sie ein Raucherlokal betreten. Gastronomen und Verbraucher müssen Wahlfreiheit haben, nur so können die Interessen von Nichtrauchern und Rauchern und Wirten angemessen berücksichtigt werden.
Wenn es um den Schutz der Gesundheit geht, setzen wir Liberale nicht auf Verbote, sondern auf Eigenverantwortung. Jeder Einzelne muss mit seiner Gesundheit verantwortungsvoll umgehen. Hierzu gehört auch die Entscheidung über das Rauchen. Gesetzliche Verbote entbinden nicht von der persönlichen Verantwortung, für die eigene Gesundheit Sorge zu tragen.

30.06.2008 Thüringische Landeszeitung