Gesundheitspolitik

Rot – Grün macht ein Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen um den Bundesrat umgehen zu können. Das kann nicht sein, da im SGB V, 90% der Bevölkerung erfasst, faktisch eine zweite Arzneimittelpreisverordnung installiert wird und die eigentliche Arzneimittelpreisverordnung miniaturisiert wird, werden die Kompetenzen des Bundesrates (§ 78 AMG) umgangen, stellt die Vorsitzende des Landesfachausschusses Gesundheit, Soziales und Familien der Thüringer FDP, Frau Lulita Schwenk, fest.

Sie führt weiter aus: „ wenn Vorschaltgesetze in die Verwaltungsverfahren der GKV eingreifen, löst auch das die Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Alle im Vorschaltgesetz enthaltenen Maßnahmen sind zu kurz gedacht, zu heiß gestrickt und greifen in alle Lebensbereiche unserer Menschen mit negativen Folgen für die Versorgung ein. Ein ähnliches Vorgehen hatten wir bereits 1998, auch hier ist ein Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht worden und das Versprechen, Strukturveränderungen herbeizuführen, ist nicht eingehalten worden!“
Schwenk fragt: „ Wie oft müssen wir solche Verfahrensweisen noch im Gesundheitswesen hinnehmen?“ „ Es handelt sich um das Lebensrisiko Krankheit, dieses muss abgesichert bleiben. Doch wenn man sich nicht an die wahren Lösungswege herantraut, weil man den Menschen reinen Wein einschenken muss, werden nachfolgende Generationen nicht mehr das schultern können.
Die FDP Thüringen fordert hierzu Strukturveränderungen wie die Einführung von versicherungswirtschaftlichen Elementen bei den Krankenkassen, den Menschen mehr Entscheidungsfreiräume im Bezug auf den Einfluss ihrer Krankenversicherung einzuräumen und die Schaffung von Transparenz in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
Solidarität absichern über das Haftpflichtmodell, dass ist die Zukunft für unsere sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.


06.11.2002 Landespressesprecher