Heute aktuelle Stunde im Stadtrat

Seit 16 Monaten zieht sich die Auseinandersetzung um die beiden Stadtwerkegeschäftsführer Otto und Möldner bereits hin. Vorige Woche erging ein Urteil zu Ungunsten der Stadt. Noch ist unklar, ob Berufung eingelegt wird. Und auch sonst ist das brisante Buch noch nicht abgeschlossen. Der Stadtrat öffnet heute ein weiteres Kapitel.

Von Michael Keller ERFURT.
Die schärfsten Geschütze fährt die FDP auf. Fraktionschef Thomas Kemmerich würde am liebsten prüfen lassen, ob es nicht auch für einen Stadtrat so etwas wie einen Untersuchungsausschuss geben könnte. Denn für die Freien Demokraten ist der ganze Vorgang noch immer viel zu undurchsichtig. Mit Kritik spart naturgemäß auch die CDU nicht.
Fraktionschef Michael Panse warnt vor einem Berufungsantrag. Denn das Urteil des Gerichtes sei doch wohl eindeutig genug. Werde der Streit weitergeführt, könne das der Stadt nur zum Nachteil gereichen. Im Falle einer Berufung werde man noch vor der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke am Freitag nächster Woche eine Sondersitzung beantragen, droht Panse. Auch die Grünen halten nichts von einer Berufung gegen das Urteil. Sie habe ohnehin das Gefühl, in der ganzen Angelegenheit nicht richtig informiert worden zu sein, so Fraktionschefin Kathrin Hoyer.

Gegen eine Berufung sind auch die Freien Wähler. Das koste nur zusätzlich und sinnlos Geld für Anwälte. Geld, das man anderswo besser verwenden könne, so Fraktionschefin Ingeborg Aßmann.

Die Linke fordert eine kritische Analyse der Arbeit des Rechtsamtes durch den Oberbürgermeister. Auch personelle Konsequenzen bei den juristischen Beratern sollten nicht ausgeschlossen werden, so Fraktionschef André Blechschmidt.
Eine Weiterführung des Rechtsstreits hält er für wenig sinnvoll. Für ihn bleibe aber trotz der unangreifbaren Rechtsposition ein moralisch fragwürdiger Aspekt in der Sache.

Dissens ist auch bei der sogenannten Bettensteuer zu erwarten. Sie nennt sich Kulturförderabgabe, sei aber nur gedacht, die Haushaltslöcher zu stopfen, mosern CDU, FDP, Freie Wähler und Grüne unisono. Zumindest Letztere könnten sich eine Zustimmung vorstellen, wenn die zusätzlichen fünf Prozent tatsächlich nur in die Kultur fließen würden.
Aber das Kommunalrecht verbietet zweckgebundene Steuern.

22.09.2010 Thüringer Allgemeine Zeitung (TA) Michael Keller