Mündliche Anhörungen nicht beschränken
Parl. Geschäftsführer, Dirk Bergner, MdL
Parl. Geschäftsführer, Dirk Bergner, MdL

Wie am Freitag am Rand der Landtagssitzung bekannt wurde, hat der Innenausschuss mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ein Beschluss gefasst, wonach künftig mündliche Anhörungen beschränkt werden sollen. Für die kleinen Fraktionen bedeutet dieser Beschluss, dass diese nur einen Sachverständigen bestimmen können. "Gerade für Gesetzentwürfe ist eine mündliche Anhörung für eine umfängliche Informationsbeschaffung von großer Bedeutung", so Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Auch der Gesetzentwurf, der eine Regelung für gefährliche Hunde beinhaltet, ist von diesem Beschluss betroffen. Am Freitag wurde in Gotha ein sechs jähriger Junge von einem Hund angefallen und verletzt. "Der schreckliche Vorfall zeigt, wie wichtig es ist viele Sachverständige zu hören, um ein Gesetz zu schaffen, dass auch wirklich zum Schutz der Menschen beiträgt und nicht nur eine Scheinsicherheit vorgaukelt", so der Liberale. "Es trägt zur Sicherheit nicht bei, wenn wir bestimmte Hunderassen verteufeln. Vielmehr muss der Hundehalter mehr in die Pflicht genommen werden. Die Leute müssen sich bewusst sein, dass Hunde Tiere sind und somit immer auch unberechenbar bleiben. Das Problem liegt somit nicht bei dem Hund, sondern am Ende der Leine", so Bergner abschließend.

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13.12.2010 Pressestelle