"80 Prozent des Umweltrechts werden durch die Vorgaben aus dem EU-Recht und Bundesrecht geregelt. Die notwendigen Anforderungen werden derzeit in Thüringen nicht überplanmäßig, sondern lediglich im geforderten Umfang umgesetzt", stellt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Franka Hitzing, fest. Von einer übertriebenen Steigerung bzw. Übererfüllung der Qualitätsstandards bei der Gewässerqualität im Freistaat könne daher nicht die Rede sein. "Auch wenn die grundlegenden Maßnahmen des Wasserschutzes bereits 2009 im Thüringer Staatsanzeiger beschrieben wurden, sind angesichts der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels und der Umstrukturierung in der Landwirtschaft sowie den leeren Gemeinde- und Landeskassen Anpassungsstrategien erforderlich", so Hitzing. Dezentrale Lösungen würden von der FDP befürwortet, wo sie tatsächlich zu einer Entlastung der Bürger führten. Hier sei eine genaue Einzelfallprüfung erforderlich. "Was wir außerdem brauchen sind Pläne für den Anschluss von Kläranlagen und verstärkte interkommunale Zusammenarbeit." Dabei seien gegebenenfalls auch private Beteiligungen zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung dieser Pläne zu ermöglichen. Versorgungssicherheit und bezahlbare Beiträge erforderten vor allem eine gut überlegte und wirtschaftliche Planung der Anlagen. "Mit einer Panikmache und populistischen Forderungen ist niemanden geholfen", so Hitzing abschließend.