"Die Bürger haben ein Recht darauf, angstfrei leben zu können", so der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Uwe Barth, in der heutigen Plenardebatte des Thüringer Landtages zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin. Eine lückenlose Aufklärung der Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die Aktivitäten der Rechtsextremen in Thüringen sei eine berechtigte Forderung gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen. Ein Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie, sei aber auch ein Bekenntnis zu den Diensten, die sie gegen ihre Feinde verteidigen sollten. Dennoch müsse man in diesem Fall auch die Schutzinstrumente hinterfragen. Die Fragen nach der Rolle der Dienste und ihrer V-Männer müssten gestellt werden, bekräftigte Barth. "Als Grundsatz muss gelten: Ob der Zweck die Mittel heiligt, hängt von dem Mittel ab, nicht vom Zweck!" Die vom Innenminister eingesetzte Kommission begrüßte Barth als richtigen Ansatz. Dem Vorsitzenden Dr. Gerhard Schäfer bescheinigte er ausreichend "Erfahrungen bei solchen unerfreulichen Vorgängen".
Es sei zu überdenken, ob die Organisation der Dienste die richtige sei, und auch deren Herangehensweise sei zu hinterfragen. "Ich frage mich, ob der Verfassungsschutz aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren überhaupt irgendetwas gelernt hat". Es dürfe nicht sein, das der Verfassungsschutz über seine V-Männer mit dem Geld des demokratischen Rechtsstaates dessen Feinde finanziere. "Wer Geld vom demokratischen Rechtsstaat bekommt, der muss sich klar zu dessen Zielen bekennen", forderte Barth. Dessen solle sich Thüringen bewusst sein, denn Verfassungsschutz sei Ländersache, erinnerte Barth. Trotzdem warne er davor, unberechtigte Ängste zu schüren. Viele tausend ausländische Studierende und Arbeitnehmer zeigten, dass Thüringen ein Ort sei, in dem man gern zu Hause sein wolle und sein könne, so Barth abschließend.