Neues Wasserrecht beschneidet kommunale Selbstverwaltung

Als unausgegorenen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung bezeichnet FDP-Landesvize Dirk Bergner den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Wassergesetzes. Besonders halbherzig sei der Lösungsansatz zur Kleinkläranlagenproblematik.

"Eine willkürliche Einwohnergrenze ist weder zielführend noch fachlich begründbar. Die konkreten Kosten hängen von den konkreten Bedingungen vor Ort ab, wie zum Beispiel Höhenverhältnisse, Anforderungen an Tiefenlagen von Leitungsnetzen, die Notwendigkeit etwaiger Pumpsysteme und anderes mehr", so Bergner.

Darüber hinaus seien aus Sicht des Freidemokraten auch bestehende Standards und Lösungsansätze auf Einsparungspotenziale durch Standardvereinfachungen zu prüfen: "In manchem ländlichen Bereich können beispielsweise naturnahe Verfahren die preiswertere, ökologischere und ebenfalls hinreichende Lösung bieten." Zu selten werde dies innerhalb eines praktischen Variantenvergleichs abgeprüft. Auch der Gesetzentwurf sei da nicht wirklich revolutionär.

"So überfällig eine Entlastung der betroffenen Bürger im ländlichen Raum beim Zwang zu Kleinkläranlagen ist, so halbherzig ist die vorgelegte Lösung", sagt Bergner, der selbst Tiefbauingenieur und ehrenamtlicher Bürgermeister ist.

Unverständlich sei die willkürliche Festlegung, wonach lediglich Siedlungsgebiete mit mehr als 200 Einwohnern an eine zentrale Kläranlage anzuschließen seien. Zwischen 50 und 200 Einwohnern mache die Landesregierung die Entscheidung von "schwammig formulierten" wasserwirtschaftlichen Gründen abhängig.

Auch wenn natürlich jede Linderung des Problems diskussionswürdig sei, halten die Freien Demokraten den Ansatz für zu kurz gesprungen: "Es muss im Einzelfall anhand eines fachlich fundierten Variantenvergleichs ermittelt werden, welche Lösung für die betroffenen Bürger und Beitragszahler die günstigste und sinnvollste ist."

Als einen unglaublichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wertet der FDP-Innenexperte den geplanten Zwang zu Gewässerzweckverbänden: "Das schafft neue und kostspielige Wasserköpfe, die die ohnehin klammen Kommunen im ländlichen Raum durch neue Verbandsumlagen stemmen müssen. Daraus folgen weitere Belastungen für die Grundstücksbesitzer", warnt Bergner.

Der Gesetzentwurf atme ein unerträgliches Misstrauen gegen die Thüringen Gemeinden und Städte. "Anstatt Kommunen erneut und weiter zu drangsalieren, sollte der Gesetzgeber lieber für eine angemessene kommunale Finanzausstattung sorgen, die auch mehr Aufwand bei der Gewässerunterhaltung zulasse", fordert der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende. Das helfe Kommunen und Gewässern mehr als das Schaffen neuer und kostspieliger Bürokratie.

Für den Fall, dass Gemeinden im eigenen Ermessen wirklich in Zweckverbänden eine bessere Gewässerunterhaltung für möglich halten, sei ihnen bereits heute unbenommen, dies zu tun. Eines gesetzlichen Zwangs dazu bedürfe es nicht.

Weiterer Kritikpunkt der Liberalen ist der starre Zwang zu größeren Gewässerrandstreifen: "Letztlich ist das kaum mehr, als hilflose Symbolpolitik, in der Thüringer Landwirte zu Buhmännern gemacht werden", meint Bergner. Doch der Vorstoß finde auch keine Lösung dafür, dass ein Teil der landwirtschaftlichen Nitratabschwemmungen über die zahlreich vorhandenen Felddränagen in die Gewässer gelange. "Dagegen nützt ein größerer Gewässerrandstreifen herzlich wenig."

Wichtiger sei, sich als Freistaat auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, dass extensiv bewirtschaftete Flächen, Randstreifen und Gehölzflächen bei der Bemessung der EU-Beihilfen voll berücksichtigt werden. Es sei in sich unlogisch, einerseits durch eine undurchdachte Fördermittelpolitik Landwirte dazu zu zwingen, den letzten Zipfel Boden intensiv zu nutzen und anderseits sich dann zu beschweren, wenn sie es tun.

24.05.2018