Erlaubte Schalleistung der Windräder ist zehnmal höher als WHO-Empfehlung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt in ihrer neuen Richtlinie die gesundheitlichen Gefahren von Windenergieanlagen. Lärm von Windenergieanlagen oberhalb von 45 Dezibel sei auch tagsüber mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen verbunden. Gemäß deutschen Lärmschutzvorschriften sind in Wohngebieten tagsüber jedoch bis zu 55 Dezibel zulässig. Zu den Erkenntnissen der WHO sagt der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Thomas L. Kemmerich:

"Der Unterschied von 45 zu 55 Dezibel erscheint zunächst marginal, bedeutet aber in der Realität die zehnfache Schallleistung. Den einzig wirksamen Schutz vor Windkraft-Lärm erreichen wir durch größere Mindestabstände. Wir Freien Demokraten fordern daher für Thüringen die zehnfache Anlagenhöhe (10H-Regel) als Mindestabstand zur Wohnbebauung.

Die Weltgesundheitsorganisationen bestätigt mit ihrer neuen Richtlinie die gesundheitlichen Gefahren von Windenergieanlagen für die Menschen vor Ort. Deshalb ist es Zeit für eine grundlegende Modernisierung und Anpassung der Verwaltungsvorschrift TA Lärm. Der aktuelle Stand medizinischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse muss beim Immissionsschutz beachtet werden. Darüber hinaus müssen wir in Deutschland und Europa eventuelle gesundheitliche Gefahren des Infraschalls genauer erforschen."

11.10.2018