Gleichbehandlungsgesetz
Generalsekretär Patrick Kurth
Generalsekretär Patrick Kurth

FDP-Generalsekretär Patrick Kurth hat die Ablehnung der FDP Thüringen am Antidiskriminierungsgesetz erneuert. Das umstrittene Gleichbehandlungsgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am morgigen Freitag in Kraft. Das Gesetz werde, so Kurth, für Unternehmen erhebliche rechtliche Unsicherheiten bringen und Neueinstellung von Arbeitssuchenden erschweren. Kurth kritisierte insbesondere, dass die Bundesregierung über die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgegangen sei. Besonders CDU/CSU hatten im Bundestagswahlkampf eine "1:1-Umsetzung ohne Draufsatteln" gefordert. "Es ist erstaunlich, welchen Sinneswandel die CDU in aller Kürze vorgenommen hat. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der immensen Abwanderung im Freistaat hätte das Gleichbehandlungsgesetz so nicht beschlossen werden dürfen."

Kurth kritisierte vor allem die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung. Bürokratischer Ballast und die Mehrbelastung der Justiz mit einer Vielzahl von Prozessen würden Einstellungen verzögern. Darüber hinaus könne das Gesetz einen tatsächlichen Minderheitenschutz nicht leisten. "Im Gegenteil: Das Gleichbehandlungsgesetz verschlechtert die Situation von Minderheiten. Zukünftig werden Arbeitgeber nach Möglichkeit davon absehen, Angehörige von Minderheiten zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Dadurch können falschen oder irrtümlichen Diskriminierungsvorwürfen aus dem Weg gegangen werden." Für die Thüringer FDP sei das Gleichbehandlungsgesetz ein weiterer Beleg dafür, dass die Union den Holzweg der wirtschaftlichen Unvernunft nach wie vor beschreite.

17.08.2006 Pressestelle